Mein Honorar
für Psychotherapie:
Aus der Berufsordnung für Psychotherapeuten:
"§ 14 Honorierung und Abrechnung
(1) Psychotherapeuten haben auf eine angemessene Honorierung ihrer Leistungen zu achten. Das Honorar ist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)* zu bemessen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen."
* Der einfache Satz der GOP beträgt 40,22 € pro Behandlungsstunde (50-60 Minuten).
Im Fall von Gutachtenfür Gerichte berechne ich JVEG-Satz. Bei Privatgutachten (Gegengutachten, Expertisen u. a.) vereinbaren wir ein Stundenhonorar.
Abendsprechstunden
Wochenendsprechstunden
Bei Hausbesuchen berechne ich die halbe Fahrzeit.
Telefonische Beratung für Klienten, die weiter entfernt leben oder krank sind und mich nicht aufsuchen können.